Karlsruhe (dpa) - Für die Justiz wird es künftig schwerer, Manager wegen Untreue zu bestrafen. Das Bundesverfassungsgericht verschärfte am Mittwoch die Anforderungen für einen Schuldspruch und kippte damit gleichzeitig die Verurteilung mehrerer Ex-Manager wegen des Berliner Bankenskandals. Nach dem ...

Kommentare

(3) dubberle · 11. August 2010
@1,@2: Habt ihr die News ganz gelesen? Es geht nur darum, daß das BVG die Untreue, die einem Angeklagten vorgeworfen wird, auch klar benannt werden kann (meist in einer präzisen Schadenssumme). Sicherlich wird man sich in einigen Fällen damit begnügen können eine gewisse Schadenssumme X zu beweisen, selbst wenn der Gesamtschaden noch größer ist - ob jemand 5 oder 7 Mrd € veruntreut, ist im Hinblick auf das Strafmaß dann wohl auch egal, weil es eh' Höchststrafe geben wird...
(2) k10272 · 11. August 2010
ja klar. je mehr millionen ergaunert werden, deste geringer die strafe, wenn überhaupt. wir haben ja so einen sozialen staat. spuck
(1) Nessa87 · 11. August 2010
Jawoll! Lasst noch mehr von diesen Schurken straffrei davonkommen!
 
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