Karlsruhe (dpa) - Auch gegen junge Mörder zwischen 18 und 20 Jahren dürfen Gerichte lebenslange Haftstrafen verhängen. Das Bundesverfassungsgericht hat eine entsprechende Vorschrift im Jugendgerichtsgesetz bestätigt. Danach kann bei Heranwachsenden unter 21 Jahren, wenn sie nicht nach ...