Karlsruhe (dpa) - Auch gegen junge Mörder zwischen 18 und 20 Jahren dürfen Gerichte lebenslange Haftstrafen verhängen. Das Bundesverfassungsgericht hat eine entsprechende Vorschrift im Jugendgerichtsgesetz bestätigt. Danach kann bei Heranwachsenden unter 21 Jahren, wenn sie nicht nach ...

Kommentare

(3) Franklin · 24. Juni 2009
Steht nicht sogar im allgemeinen gleichstellungsgesetz das niemand wegen seines alters benachteiligt werden darf ? warum soll also einer der 40 ist länger für einen Mord sitzen als einer der 18 ist ?.
(2) k10272 · 24. Juni 2009
mord ist mord und straftat ist und bleibt straftat, das gilt auch für jungendliche. die wissen heute genau was sie tun und warum. früher war das mal anders. gleiche strafe für alle
(1) verplant · 24. Juni 2009
Das war der erste wichtige Schritt. Jetzt fehlt eigentlich nur noch, dass auch die Jugendlichen entsprechend für ihre Taten hinter Schloss und Riegel wandern. Von wegen "arme Kinder"... die wissen ganz genau, dass man ihnen derzeit nichts anhaben kann. Gesetzesänderung, und der "Spaß" ist vorbei.
 
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