Karlsruhe (dpa) - Die Gewerbesteuerpflicht der Kommunen ist verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Nach einem Beschluss verstößt der gesetzliche Mindesthebesatz von 200 Prozent nicht gegen die Verfassung. Den Städten und Gemeinden bleibe genügend ...

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