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3: Wenn ein Staatsanwalt seine Chance, Richter zu werden, als nicht mehr gegeben ansieht, kann er aus dem Staatsdienst ausscheiden oder sich beurlauben lassen und dann als Rechtsanwalt arbeiten. Ich weiß nicht, ob @
2 das meint, aber genau diese Chance sollte man den beteiligten Staatsanwälten verbauen, denn sie haben ganz sicher ihren Job nicht ordentlich gemacht.