Karlsruhe (dpa) - Harry Wörz saß nach einem Fehlurteil viereinhalb Jahre lang unschuldig in Haft. Nun ist sein Freispruch rechtskräftig. Nach mehr als 13 Jahren geht damit ein Justizdrama zu Ende. Doch das Leben von Wörz ist ruiniert. Der fälschlich verurteilte Harry Wörz ist nun endgültig ...

Kommentare

(4) k293295 · 15. Dezember 2010
@3: Wenn ein Staatsanwalt seine Chance, Richter zu werden, als nicht mehr gegeben ansieht, kann er aus dem Staatsdienst ausscheiden oder sich beurlauben lassen und dann als Rechtsanwalt arbeiten. Ich weiß nicht, ob @2 das meint, aber genau diese Chance sollte man den beteiligten Staatsanwälten verbauen, denn sie haben ganz sicher ihren Job nicht ordentlich gemacht.
(3) knarf0278 · 15. Dezember 2010
@2: Seit wann hat eine Staatsanwalt eine Anwaltszulassung? Nicht jeder der Anwalt im Namen trägt ist auch wirklich einer. Und nicht nur die StA auch die Richter haben wohl Fehler gemacht. Im Übrigen wird kein Geld der Welt 13 Jahre in denen man verdächtigt wurde und teilweise im Gefängnis saß, aufwiegen können.
(2) seepferd · 15. Dezember 2010
Beim letzten Absatz krieg ich wieder einen dicken Hals. 41 000 Euro! Selbst 2 Nullen hinten dran wären noch zu wenig. Dazu noch Abzug von Kost und Logis! Spinnen die? Diese Kosten würde ich dem Ankläger, persönlich,, sprich Staatsanwalt, aufhalsen und achtkantig aus dem Job werfen und die anwaltliche Zulassung entziehen. Es hat doch garantiert schlampig ermittelt. Dazu noch ein Leben ruiniert.
(1) Hebalo10 · 15. Dezember 2010
Es werden Kost und Logis abgezogen! Drei Euro Kost pro Tag kann man noch verstehen, jedoch Geld für den Verlust der Freihheit bezahlen ist mehr als makaber.
 
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