Selbst wenn Dominik Brunner, der Getötete, zuerst zugeschlagen haben sollte, so ist daß absolut kein Rechtfertigungsgrund, ihn dafür zu ermorden. Für Mord kann es nur, dem Alter entsprechend, die mögliche Höchststrafe geben.@
5: Wer hat hier 'Schaum vor dem Mund'? Selbst wenn es in diesem ersten Prozeß um einen anderen Anklagepunkt geht: hier ist letztlich ein Mensch brutaler Gewalt zum Opfer gefallen. Und das wird man wohl 'Ohne Schaum' zum Ausdruck bringen dürfen.