Jobcenter müssen für privatversicherte Hartz-IV-Empfänger zahlen

Kassel (dpa) - Die Jobcenter müssen Krankenkassenbeiträge für privatversicherte Hartz-IV-Empfänger in voller Höhe übernehmen. Das hat das Bundessozialgericht heute in Kassel entschieden. Damit verpflichtete es das Saarbrücker Jobcenter, einem hilfsbedürftig gewordenen Rechtsanwalt den Beitrag zur privaten Krankenversicherung in Höhe von monatlich 207,39 Euro zu bezahlen. Ihm waren bisher nur knapp 130 Euro erstattet worden. Den Rest musste er aus der Grundsicherung selbst aufbringen.

Prozesse / Gesundheit / Hartz IV / Urteile
18.01.2011 · 18:49 Uhr
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