(lifepr) Düsseldorf, 23.06.2017 - Auch wenn sich die Krankenkasse zunächst ziert: Laut ARAG Experten haben Patienten, die an totalem Haarausfall leiden, Anspruch auf eine Echthaarperücke. Und zwar jedes Jahr auf eine neue. In einem vorliegenden Fall verlangte die Krankenkasse von einer Kundin, ihre ...