(lifepr) Berlin, 19.08.2014 - Verfällt der Jahresurlaub eines Arbeitnehmers, weil der Arbeitgeber beantragten Urlaub nicht genehmigt oder den Anspruch auf Jahresurlaub von sich aus erfüllt hat, so hat der Beschäftigte Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Ersatzurlaubes - oder, wenn das ...