(pressebox) Neubiberg, 28.10.2016 - Kritische Infrastrukturen (KRITIS) müssen besonders geschützt werden, weil bei Störungen ein ganzer Staat lahmgelegt werden kann. Zu den KRITIS zählen insbesondere Wasser- und Elektrizitätswerke sowie Atomkraftwerke. Potenzielle Zwischenfälle stellen u. a. über ...