(pressebox) Neubiberg, 28.10.2016 - Kritische Infrastrukturen (KRITIS) müssen besonders geschützt werden, weil bei Störungen ein ganzer Staat lahmgelegt werden kann. Zu den KRITIS zählen insbesondere Wasser- und Elektrizitätswerke sowie Atomkraftwerke. Potenzielle Zwischenfälle stellen u. a. über ...

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