(lifepr) Düsseldorf, 27.03.2015 - Pferdehändler, die bei ihren Verkaufspferden das Alter nur schätzen oder falsche Altersangaben der Vorbesitzer ohne Prüfung übernehmen, handeln rechtswidrig, wenn sie das Tier mit einer falschen Altersangabe verkaufen. ARAG Experten weisen auf einen konkreten Fall ...