iPhone-Display-Tausch von Fremddienstleister führt nicht mehr zu Garantieverlust

Es gibt eine kleine Regeländerung bei Apple. Früher war es so, dass eine Bildschirmreparatur, die nicht bei Apple oder einem Service-Partner stattfand, die Garantie erlöschen ließ. Diese relativ strenge Regelung wurde nun Apple-intern gelockert – zumindest ein bisschen.

Der Bildschirm ist der Bildschirm

Den Kollegen von Mac Rumors ist ein internes Memo zugeflogen, dessen Echtheit sie mithilfe einiger anderen Quellen verifizieren konnten. Demnach hat sich bei AppleCare etwas an der Handhabung von Garantiefällen bei iPhones geändert. Konkret betroffen sind jene Geräte, die einen neuen Bildschirm erhalten haben und zwar nicht von Apple oder dem Partner-Netzwerk.

Ein iPhone mit einem nicht bei Apple getauschten Bildschirm war früher von jeglichen Garantieleistungen ausgeschlossen. Falls Apple oder ein Service-Partner feststellte, dass der Bildschirm getauscht wurde, musste man für jede sonstige Reparatur die Gebühr bezahlen, die außerhalb der Garantieleistungen anfiel.

Dem ist nun nur noch bedingt so. Wenn das Gerät noch Garantie hat, entweder die einjährige Apple-Garantie oder eine Verlängerung mittels AppleCare+ und der Schaden nicht den Bildschirm betrifft, kann das Gerät nun dennoch auf Garantie repariert werden. Ausgeschlossen davon sind lediglich extern getauschte Bildschirme, die wieder kaputt sind.

Sollte sich bei der Reparatur aber herausstellen, dass der Bildschirm die Ursache ist, dass der getauschte Bildschirm eine Reparatur unmöglich macht oder das iPhone während der Reparatur irreparabel kaputt gehen, muss der Kunde dennoch für eine nicht abgedeckte Service-Leistung (in Form eines Austauschs des Geräts) zahlen.

Laut Mac Rumors bezieht sich diese Änderung aber nur auf AppleCare, repräsentiert von Apple selbst oder der Genius Bar im Apple Store. Autorisierte Service Partner sollen weiterhin so verfahren wie gehabt.

iPhone & iPod / AppleCare / iPhone
[apfelnews.de] · 24.02.2017 · 22:51 Uhr
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