Informationsangebot für Vermieter: Rauchwarnmelderpflicht in Bayern
Wege zur Prozessoptimierung im Engineering
(pressebox) Düsseldorf, 06.12.2016 - Ende 2017 ist es auch in Bayern soweit: Die Frist zur Nachrüstung von Bestandswohnungen mit Rauchwarnmeldern läuft ab! Eigentümer von vermietetem Wohnraum sollten dabei die rechtliche Konsequenzen im Blick haben. Gemäß Landesbauordnung sind sie für den Einbau der Rauchwarnmelder zuständig und können auf freiwilliger Basis auch die jährliche Wartung übernehmen. Was bedeutet das in der Praxis? Wer haftet im Schadensfall? Wie stehen Bauordnung und Mietrecht zueinander?
Private und gewerbliche Vermieter können sich bei Fachvorträgen von Ei Electronics am 1. Februar 2017 in Regensburg informieren. Die Teilnahme ist kostenlos, die Anzahl der Plätze begrenzt. Es wird um Anmeldung auf www.eielectronics.de/schulungen gebeten. Weitere Vorträge finden am 10. Mai 2017 in Würzburg und am 21. September 2017 in Augsburg statt.
Rechtsanwalt Norbert Küster ist u. a. spezialisiert auf Brandschutzrecht und befasst sich seit 1997 mit dem Thema Rauchwarnmelder.
www.eielectronics.de
www.eielectronics.de/kompetenzzentrum
Private und gewerbliche Vermieter können sich bei Fachvorträgen von Ei Electronics am 1. Februar 2017 in Regensburg informieren. Die Teilnahme ist kostenlos, die Anzahl der Plätze begrenzt. Es wird um Anmeldung auf www.eielectronics.de/schulungen gebeten. Weitere Vorträge finden am 10. Mai 2017 in Würzburg und am 21. September 2017 in Augsburg statt.
Rechtsanwalt Norbert Küster ist u. a. spezialisiert auf Brandschutzrecht und befasst sich seit 1997 mit dem Thema Rauchwarnmelder.
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