(lifepr) Köln, 27.03.2017 - Das Versenden von Emails an private Empfänger ist „eigentlich“ unzulässig, aber pfiffige Marketing-Strategen finden immer wieder ein Törchen, um aus Adressenlisten Kapital zu schlagen. Beliebt dabei: Das Anschreiben von ehemaligen Kunden, Patienten, oder Gästen im Rahmen ...