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2: Ich empfehle euch mal das Grundgesetz, Art. 4, Abs. 3 und diverse Urteile sämtlicher Instanzen bis hin zum BVerGE. Eine (zeitlich begrenzte oder dauerhafte) Selbstverpflichtung hebt KEIN GRUNDRECHT aus den Angeln, ihr Musterexemplare für einen GröStFAZ (Größter Stammtisch-Feldherr aller Zeiten).
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3: Seit wann muss eine Gewissensentscheidung VOR der Berufswahl getroffen werden?