(lifepr) Düsseldorf, 30.07.2014 - Falschparker müssen dem Besitzer einer Parkfläche keine unangemessen hohen Abschleppkosten zahlen. Obergrenze ist laut ARAG Experten der ortsübliche Preis. In einem aktuellen Fall wehrte sich ein Autofahrer gegen einen Abschleppdienst. Zuvor war der Pkw des Klägers ...

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