(lifepr) Berlin, 20.10.2014 - Das Zusatzschild „Schneeflocke“ zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung erlaubt auch bei nicht winterlichen Straßenverhältnissen keine höhere als die angeordnete Geschwindigkeit. Dies geht aus einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (OLG) hervor. In dem ...