(pressebox) Saarbrücken, 23.06.2017 - Schulkinder bekommen bei hohen Temperaturen hitzefrei, Arbeitnehmer nicht. Diese haben, so die IHK Saarland, keinen Rechtsanspruch auf hitzefrei. Zwar soll nach der Arbeitsstättenrichtlinie die Raumtemperatur in Arbeitsräumen + 26°C nicht überschreiten, es ...