Karlsruhe (dpa) - Die umstrittene Massenspeicherung ist in den Paragrafen 113a und 113b Telekommunikationsgesetz geregelt. Danach müssen Telekommunikationsdienstleister seit 2008 sämtliche Daten von Telefonverbindungen und seit Anfang 2009 auch von Internetverbindungen speichern. Die Dauer beträgt ...