Karlsruhe (dpa) - Werden Eltern pflegebedürftig, sind ihre Kinder unter Umständen zur finanziellen Unterstützung verpflichtet - dann nämlich, wenn Rente, Vermögen und Pflegegeld die Kosten nicht decken. Zwar springt häufig zunächst das Sozialamt ein, es kann aber den Nachwuchs anschließend zur ...