Karlsruhe (dpa) - Werden Eltern pflegebedürftig, sind ihre Kinder unter Umständen zur finanziellen Unterstützung verpflichtet - dann nämlich, wenn Rente, Vermögen und Pflegegeld die Kosten nicht decken. Zwar springt häufig zunächst das Sozialamt ein, es kann aber den Nachwuchs anschließend zur ...

Kommentare

Diese News wurde leider noch nicht kommentiert.
Hier kannst du einen Kommentar abgeben.
 
Suchbegriff

Diese Woche
23.04.2024(Heute)
22.04.2024(Gestern)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News