Berlin (dpa) - Die dreimonatige Abschaltung von acht Atomkraftwerken steht auf recht wackeligen Füßen. Die wichtigsten Punkte im Überblick: - Berufung auf Paragraf 19, Absatz 3:  Damit begründet die Regierung die Abschaltung. Die Regelung im Atomgesetz erlaubt bei drohenden konkreten Gefahren eine ...

Kommentare

(3) BlueBaron · 17. März 2011
Na, das wird unserer Kanzlerin doch gerade Recht kommen. Da kann sie hinterher sagen:"Ich wollte ja, aber konnte ja nicht" Die Energiekonzerne werden bis nach den Wahlen die Füße still halten, und danach gehen die Meiler wieder ans Netz, weil ja die rechtliche Grundlage zu fehlen scheint. Das ist echt schlimm was da vor sich geht.
(2) tastenkoenig · 17. März 2011
Klar, aber die Zeit drängte. Am Sonntag ist schon die erste Landtagswahl. Es geht ja nicht wirklich um die Sache, es geht allein um Angst vor Wählerverlust. Und Röttgen, der Tiger, der vor Wochen noch als Bettvorleger gelandet ist, spürt plötzlich Aufwind und schwingt wieder große Reden. Aber er wird nach den Wahlen schnell wieder zurechtgestutzt werden.
(1) k20267 · 16. März 2011
... das was Merkel un Konsorten da wieder veranstaltet haben, war nichts anderes als blinder Aktionismus ... das zeigt dieser Artikel hier ja eindeutig, unsere Regierung hätte ohne Not alle Möglichkeiten prüfen können und das Moratorium, das ja nun nicht wirklich eines ist, auf eine rechtlich solide Basis zu stellen ... aber was will man schon von einer Koalition erwarten in der immer noch Leute der Schwarzgeldära ihren Dienst tun ...
 
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