Berlin (dpa) - Bei Hochwassergefahr können zum Schutz der Bevölkerung vier Alarmstufen ausgerufen werden. Alarmstufe 1: Meldedienst. Informationen zu Pegelständen werden erfasst und an Städte und Gemeinden weitergeleitet. Diese Stufe wird ausgelöst, wenn der festgelegte Richtwert des Wasserstandes ...