Berlin (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat das alte Wahlrecht zum Deutschen Bundestag im Juli 2008 für verfassungswidrig erklärt. Denn das komplizierte System stellt den Wählerwillen mitunter auf den Kopf. So können mehr Stimmen für eine Partei weniger Mandate bedeuten und umgekehrt. Worum geht ...

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