Berlin (dpa) - Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal sind. Das ist in Paragraf 45 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages festgelegt. Derzeit gibt es 620 Abgeordnete, 311 müssten also mindestens anwesend sein. Bei der Abstimmung zum ...