Heinsberg: Klage gegen Überwachung von Sextäter
Der 58-Jährige wohnt seit seiner Haftentlassung bei seinem Bruder und dessen Familie in Heinsberg bei Aachen. Die Familie fühlt sich schikaniert, weil sie ständig überwacht wird. Der Sexualtäter gilt Gutachtern auch nach seiner Haftentlassung als gefährlich.
Strauch begründete seine Klage beim Verwaltungsgericht mit Paragraf 16 des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes. Demnach sei eine längere Observation nur dann rechtens, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigten, dass eine Person Straftaten «von erheblicher Bedeutung» begehen wolle. Solche Tatsachen gebe es bei Karl D. nicht, sagte Strauch, der den Bruder des ehemaligen Häftlings vertritt.
Strauch hatte den Heinsberger Landrat Stephan Pusch zuvor aufgefordert, die pausenlose Observation einzustellen. Das habe der Landrat jedoch abgelehnt, sagte Strauch. Pusch war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Karl D. war wegen der Vergewaltigung dreier Schülerinnen zu insgesamt knapp 20 Jahren Haft verurteilt worden. Bei seiner Haftentlassung hielten ihn die Gutachter für gefährlich. Als der Mann vor knapp einem Jahr zu seinem Bruder nach Heinsberg zog, warnte der Landrat Pusch die Bevölkerung. Für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung sah der Bundesgerichtshof in Karlsruhe unlängst jedoch keine gesetzliche Grundlage.
Die Familie des Bruders fühlt sich von den Behörden schikaniert. Das Jugendamt habe versucht, den neunjährigen Sohn aus der Familie herauszunehmen, bestätigte Anwalt Strauch einen Bericht des Magazins «Der Spiegel». Das Familiengericht Heinsberg lehnte es aber ab, der Familie das Kind wegzunehmen.