(pressebox) Mannheim, 30.07.2014 - Das Bundesverwaltungsgericht hatte darüber zu entscheiden, ob Sat.1 die Grenzen zulässiger Produktplatzierung gewahrt hat oder nicht. Sie hatte während der Übertragung eines Fußballspiels Liveschaltungen in das "Hasseröder Männer-Camp" vorgenommen. Das war im Mai ...

Kommentare

Diese News wurde leider noch nicht kommentiert.
Hier kannst du einen Kommentar abgeben.
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News