(pressebox) Mannheim, 30.07.2014 - Das Bundesverwaltungsgericht hatte darüber zu entscheiden, ob Sat.1 die Grenzen zulässiger Produktplatzierung gewahrt hat oder nicht. Sie hatte während der Übertragung eines Fußballspiels Liveschaltungen in das "Hasseröder Männer-Camp" vorgenommen. Das war im Mai ...