Karlsruhe (dpa) - Die Bundesregierung muss die Regelsätze für alle gut 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher neu berechnen und möglicherweise höhere Sozialausgaben einplanen. Die bisherige Berechnungsmethode verstößt gegen das Grundgesetz, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Besonders für ...

Kommentare

(18) Alaskawolf · 09. Februar 2010
@15... natürlich wollen ALLE, die Hartz IV bekommen nicht arbeiten... Sie sollten einmal aufhören zu glauben, was Bild schreibt und RTL inszeniert. Ich wünsche keinem was schlechtes aber Ihnen und andere Leute die wie Sie denken: Hartz IV. Mein Freund hat es auch erwischt und nun hat er nicht mehr so eine große Klappe. Seien Sie froh, wenn Sie noch Arbeit haben. Und sparen Sie schön... solange Sie noch können. Denn die Arbeit wird 1. in Zukunft noch weniger und 2. immer schlechter bezahlt.
(17) vaultboy · 09. Februar 2010
Das Gericht hat gesprochen, ich stimme ihm zu und jede andere Meinung ist genau so verfassungswidrig wie Hartz 4.
(16) k293295 · 09. Februar 2010
@15 Zahl du erstmal das Begrüßungsgeld zurück! (Genauso schwachsinnig, wie dein Kommentar.)
(15) DynamoDresden · 09. Februar 2010
klar jetzt blast diesen leuten die nicht arbeiten wollen noch mehr geld in den arsch!!!
(14) bangbuex51 · 09. Februar 2010
das wäre auch scheneller gegangen. Rückrufe, wie beim Auto, gibt´s bei Gesetzen nicht.Sie werden während des Einsatzes verändert. Den "Konsturkteur" auszuwechseln, gegen jemanden, der "ich war´s nicht" schreit,hilft nicht weiter. Da hilft dann nur das BVerfG. Die jetzige Koalition würde von sich aus keine Veränderung zum Besseren vornehmen. Am Wahltag stand ein Harz4´ler Pärchen vor der Kamera und freuten sich, es der SPD durch Wahl der FDP gezeigt zu haben. Statt ideale Partei das kl. Übel.
(13) BTBlGTU · 09. Februar 2010
@9 wenn du doch so cool bist(auch alle anderen die so denken), nimm(t) dir(euch) mal die zeit und füllt die Anträge mal aus. NUR ausfüllen!! die Prozedur hinzugehen 2-3 Stunden zu warten. Dein Wohnort 3 Mal 3 verschiedenen Sachbearbeitern zu sagen.Ach wenn du Kinder und eine Ehefrau hast müssen die natürlich auch hin!! Obwohl ich als Student kein Anspruch habe musste ich mit meiner Mutter die nun ALG2 beziehen muss dort hin.. Mein Tipp an euch ist DENKT erst nach bevor ihr SCHREIBT!!!
(12) PetitKero · 09. Februar 2010
@9 Du hast vollkommen recht!
(11) k19964 · 09. Februar 2010
schickt die armen kinder nach indien oder haiti , da dürfen die arbeiten...oder geht ihnen genug , damit sie hier leben können
(10) k47746 · 09. Februar 2010
Zwei Probleme hat Hartz IV: 1. Der Satz basiert auf einem fiktiven "Warenkorb" als Bedarf, und der basiert auf den Lebenshaltungskosten von 2002; ist also nach den Preisexplosionen der letzten Jahre viel zu niedrig. 2. Der gesetzlich verankerte "Abstand" zwischen Arbeitseinkommen und staatlicher Stütze existiert de facto nicht; siehe nur die vielen Arbeitenden die ergänzend HartzIV kriegen bzw. mit ihrem Lohn nur knapp drüber liegen. Also: MINDESTLÖHNE für Deutschland; macht Arbeit attraktiver!
(9) tweety205 · 09. Februar 2010
...ich überlege ob ich meine Arbeit aufgebe. Hartz IV ich komme! Ich lebe viel ruhiger und unterm Strich hab ich das gleiche Geld. Hartz IV wird immer attraktiver!
(8) Pahnik · 09. Februar 2010
und jetzt wiederspruch einlegen?
(7) Divecall · 09. Februar 2010
mehr Harz 4, damit deutschland wieder attraktiv für ausländer wird, genau. wir haben ja auch keine migrationsprobleme, genau.
(6) Blutengel · 09. Februar 2010
Man, nach über 5 Jahren fällt den BVG endlich mal auf das da was neu geregelt werden muss. @5 Ironie? Hab da auch noch was ironisches zum Thema Kinderarmut <link>
(5) k875 · 09. Februar 2010
Ich hoffe mal nicht, dass am Ende eine Subventionierung der Alkohol- und Tabakindustrie dabei herauskommt. Die Sätze sind derzeit deutlich zu hoch!
(4) rlange · 09. Februar 2010
@3 darum ging es in keinster weise. Es ging hier nur um die Berechnung. Ob es mehr werden wird haben die Richter sogar offen gelassen. Wie gesagt nur die Berechnung wurde angezweifelt da diese nicht transparent genug ist.
(3) ChrisuAlex · 09. Februar 2010
@hector es geht darum das das kindergeld als einkommen der kinder zählt und das soll ja nicht sein
(2) tibi38 · 09. Februar 2010
@1 natürlich ist die Düsseldorfer Tabelle ein geschustere ohne gleichen. Sie dient ja auch nur als Anhatswert ohne jegliche Bedeutung.
(1) hector2 · 09. Februar 2010
Jede Regelung, die Hartz IV für Kinder anders berechnet als die Düsseldorfer Tabelle, stellt eines von beiden in Frage @2 ohne jegliche Bedeutung? Jeder Richter bezieht sich auf sie und dabei ist der sogenannte Mindestbehalt für den Unterhaltspflichtigen eher ohne Bedeutung ;)
 
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