Nürnberg (dpa) - Hartz-IV-Empfängern drohen bereits beim erstmaligen Beantragen staatlicher Hilfe hohe Geldbußen, wenn sie dabei Erbschaften oder Vermögen verschweigen. Betroffene könnten dabei mit bis zu 5000 Euro belangt werden, teilte die Bundesagentur für Arbeit mit. Dies sehe das am 1. August ...