Hartz-IV-Beschluss bei letzter Kabinettssitzung
Das Bundeskabinett passte mit dem Beschluss vom Mittwoch die Bundesbeteiligung dem vereinbarten Berechnungsmodus an. Der Deutsche Städtetag sprach von einem «sehr unfreundlichen Akt», der den Kommunen in der Wirtschaftskrise zusätzliche Lasten aufbürde.
Mit dem Beschluss bei der voraussichtlich letzten Kabinettssitzung dieser Legislaturperiode sinkt die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft von 26 auf 23,6 Prozent. Da für die Gesamtkosten eine Steigerung um 2,4 Prozent unterstellt ist, bleibt der Zuschuss in Euro aber in etwa gleich. Laut Bundesarbeitsministerium ist damit gewährleistet, dass die Kommunen die ihnen gesetzlich garantierte Entlastung von jährlich 2,5 Milliarden Euro erhalten.
Regierung verteidigt sinkende Kostenbeteiligung
Dass die Kostenbeteiligung in der Krise sinkt, erklärt das Ministerium mit der Rechtslage. Danach muss die Bundesbeteiligung angepasst werden, wenn die Zahl der Bedarfsgemeinschaften von Hartz- IV-Leistungsempfängern um mehr als 0,5 Prozent zurückgeht. Dies war zuletzt der Fall. Die Vereinbarung gilt auch umgekehrt.
Regierungssprecher Ulrich Wilhelm wies die Kritik zurück: Der Anpassungsbeschluss sei ein rechnerisches Ergebnis der Ende 2006 zwischen Bund und Ländern getroffenen Vereinbarung. Die Kommunen forderten die neue Regierung zur Korrektur auf und wollen den Bund voll an der Kostenentwicklung beteiligen. Nach ihrer Einschätzung werden sich die Unterkunftskosten von rund 14 Milliarden Euro auf voraussichtlich 16 Milliarden Euro erhöhen. Davon entfielen laut Deutschem Städtetag rund 12 Millionen auf die Kommunen. Dies entspreche einer Mehrbelastung von zwei Milliarden Euro.
Beitragsgrenzen für Sozialversicherungen steigen
Für die Sozialversicherungen beschloss das Bundeskabinett zugleich höhere Beitragsbemessungsgrenzen. Wessen Bruttoeinkommen an oder über diesen Grenzen liegt, wird also mehr Sozialbeiträge bezahlen müssen. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt Anfang 2010 die Beitragsbemessungsgrenze um jeweils 100 Euro auf monatlich 5500 Euro im Westen und auf 4650 Euro im Osten. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die Grenze bundesweit einheitlich um 75 Euro auf 3750 Euro nach oben verschoben. Die neuen Rechengrößen bedürfen noch der Zustimmung des Bundesrates.