(pressebox) Karlsruhe, 26.08.2016 - Klar ist: Wenn jemand selbst rechtswidrig handelt, haftet er auch dafür. Wenn man Dritte für sich arbeiten lässt, z.B. Mitarbeiter oder Auftragnehmer, handelt man aber nicht selbst. Hier ein paar Beispiele: Allgemeines Haftungsrecht Hier gibt es insbesondere ...