(lifepr) Düsseldorf, 21.02.2017 - Wird ein häusliches Arbeitszimmer in der Steuererklärung als Werbekosten geltend gemacht, schaut das Finanzamt in der Regel sehr genau hin. Akzeptiert werden die Aufwendungen meist nur dann, wenn dem Steuerpflichtigen für seine berufliche Tätigkeit kein anderer ...