(lifepr) Stuttgart, 15.10.2014 - Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Hauses erkennt der Bundesfinanzhof (BFH) nicht als außergewöhnliche Belastung an. Dies ergibt sich nach Angaben der Wüstenrot Bausparkasse, einer Tochter des Vorsorge- ...

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