(pressebox) Karlsruhe, 23.01.2015 - Der Arbeitgeber darf die Privatanschrift seiner Angestellten nicht an Dritte weitergeben. Solche Daten werden allein mit Blick auf das Beschäftigungsverhältnis erhoben und dürfen daher nicht übermittelt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden ...