Berlin, 20.11.2017 (PresseBox) - Die EU-Datenschutzgrundverordnung bringt eine massive Veränderung für Arztpraxen mit sich. Ab Mai 2018 müssen Ärzte häufig einen Datenschutzbeauf-tragten benennen. Bislang war nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die Bestellung eines Daten-schutzbeauftragten in ...