Grundgesetz-Änderung für Jobcenter auf dem Weg
Berlin (dpa) - Die geplante Grundgesetzänderung zum Erhalt der Jobcenter ist auf dem Weg. Damit soll sichergestellt werden, dass die mehr als 6,5 Millionen Hartz-IV-Empfänger auch künftig «aus einer Hand» betreut werden können. Dazu stimmte das Bundeskabinett heute einem Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Thomas de Maizière zu. Der Schritt ist nötig, weil das Bundesverfassungsgericht die gemeinsame Betreuung von Langzeiterwerbslosen durch Kommunen und Arbeitsagenturen als unzulässige Mischverwaltung beanstandet hatte.