Da die Überhangmandate durch die Erststimmen zustande kommen, sollte man die belassen. Denn die Erststimme (Wahl einer bestimmten Person) ist deutlich demokratischer, als die Zweitstimme (irgend ein Heinz von einer durch die Partei festgelegten Liste). @
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3 Mit den Erststimmen, wie wir sie jetzt haben (für jeden Wahlkreis ein Mandat), könnte auch eine parteilose Einzelperson ins Parlament einziehen. Das geht mit Verhältniswahlrecht/5%-Hürde nicht! Mehrheitswahlrecht habe ich nicht gemeint!