Berlin (dts) - Die Grünen haben eine Abschaffung der Überhangmandate im Bundestagswahlrecht verlangt. "Überhangmandate sind mit der Verfassung nicht vereinbar", sagte Volker Beck, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, der Tageszeitung "Die Welt" (Montagausgabe). Jene ...

Kommentare

(3) Fritoffel · 20. November 2011
@1 - Deine Logik versteh ich nicht. Wir haben eine Parteiendemokratie, welche sicherstellen soll, dass auch kleinere Gruppierungen ins Parlament kommen. Mit Erststimmen allein ist verhältnismäßig leicht ein Einparteienparlament möglich - und das soll demokratischer sein?
(2) bastie · 20. November 2011
@1: dann ist mehrheitswahlrecht also demokratischer als verhältniswahlrecht? ;) <link>
(1) Mehlwurmle · 20. November 2011
Da die Überhangmandate durch die Erststimmen zustande kommen, sollte man die belassen. Denn die Erststimme (Wahl einer bestimmten Person) ist deutlich demokratischer, als die Zweitstimme (irgend ein Heinz von einer durch die Partei festgelegten Liste). @2,3 Mit den Erststimmen, wie wir sie jetzt haben (für jeden Wahlkreis ein Mandat), könnte auch eine parteilose Einzelperson ins Parlament einziehen. Das geht mit Verhältniswahlrecht/5%-Hürde nicht! Mehrheitswahlrecht habe ich nicht gemeint!
 
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