@
3,
4: Man merkt, daß Ihr noch keine Steuern hinterzogen habt. :-) Bei einer Selbstanzeige, die angenommen wird (wo es also keine weitergehende Verolgung gibt), gibts KEIN Bußgeld, KEINE (Geld-)Strafe. Nur der hinterzogene Betrag wird ausgerechnt, geprüft und nachgezahlt - ohne Zins und Zinseszins, dafür aber mit nem Säumniszuschlag. Und diese Vorgehensweise ist nicht von der (bisher) hinterzogenen Summe abhängig.