Gesetzentwurf: WLAN-Betreiber sollen von Haftungsrisiken befreit werden
Berlin (dts) - Die Bundesregierung will mit einem neuen WLAN-Gesetz die Haftungsrisiken für Betreiber offener Funknetze weiter senken. Das berichtet die "Rheinische Post" (Montag) unter Berufung auf einen Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für die dritte Änderung des Telemediengesetzes. Demnach sollen Besitzer von Cafés oder Hotels von sämtlichen Kosten für Gerichtsprozesse befreit werden, wenn Gäste über ihr WLAN beispielsweise illegale Filme herunterladen.
Demnach sollen die Netzbetreiber auch von keiner Behörde gezwungen werden können, Passwortsperren einzurichten, sollte ihr Funknetz einmal für illegale Handlungen missbraucht worden sein. Diese weitere Anpassung ist aus Sicht der Bundesregierung nötig, weil der Europäische Gerichtshof im vergangenen September entschieden hatte, dass zwar WLAN-Betreiber nicht für Rechtsverstöße Dritter haften müssen, "dass ein Gericht oder eine nationale Behörde aber gegen einen WLAN-Betreiber eine Anordnung erlassen kann, um der Wiederholung einer Rechtsverletzung vorzubeugen", heißt es in dem Entwurf. Dies könne etwa auch durch einen passwortgeschützten Zugang erreicht werden, bei dem die Nutzer ihre Identität offenbaren müssen. Um den Vorgaben des Gerichtshofs zu entsprechen, schlägt das Bundeswirtschaftsministerium in dem Entwurf vor, dass der Betreiber eines offenen WLAN angewiesen werden kann, den Zugriff auf bestimmte Internetseiten an seinem Router zu sperren.
Demnach sollen die Netzbetreiber auch von keiner Behörde gezwungen werden können, Passwortsperren einzurichten, sollte ihr Funknetz einmal für illegale Handlungen missbraucht worden sein. Diese weitere Anpassung ist aus Sicht der Bundesregierung nötig, weil der Europäische Gerichtshof im vergangenen September entschieden hatte, dass zwar WLAN-Betreiber nicht für Rechtsverstöße Dritter haften müssen, "dass ein Gericht oder eine nationale Behörde aber gegen einen WLAN-Betreiber eine Anordnung erlassen kann, um der Wiederholung einer Rechtsverletzung vorzubeugen", heißt es in dem Entwurf. Dies könne etwa auch durch einen passwortgeschützten Zugang erreicht werden, bei dem die Nutzer ihre Identität offenbaren müssen. Um den Vorgaben des Gerichtshofs zu entsprechen, schlägt das Bundeswirtschaftsministerium in dem Entwurf vor, dass der Betreiber eines offenen WLAN angewiesen werden kann, den Zugriff auf bestimmte Internetseiten an seinem Router zu sperren.