(lifepr) Düsseldorf, 22.10.2014 - Das Zusatzschild "Schneeflocke" zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung erlaubt auch bei nicht winterlichen Straßenverhältnissen keine höhere Geschwindigkeit. Im konkreten Fall befuhr der Betroffene mit seinem Pkw eine Bundesstraße. Am Tattag begrenzte ein elektronisch ...

Kommentare

(1) seerose1084 · 22. Oktober 2014
Schon blöd, da alle anderen Hinweisschcilder meines Wissens eben so gelten. z.B. "bei Nässe" (definiere "NASS"?), "nur für LKW", "20.00-6.00 Uhr" und so weiter. Gilt das dann ebenso (nicht)? Wie erfahren das Autofahrer, die VOR diesen Regelungen ihre Pappe gemacht haben?
 
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