(lifepr) Düsseldorf, 22.10.2014 - Das Zusatzschild "Schneeflocke" zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung erlaubt auch bei nicht winterlichen Straßenverhältnissen keine höhere Geschwindigkeit. Im konkreten Fall befuhr der Betroffene mit seinem Pkw eine Bundesstraße. Am Tattag begrenzte ein elektronisch ...