(pressebox) Saarbrücken, 22.12.2014 - Weihnachten ist bald vorbei, doch das Weihnachtsgeschäft noch lange nicht: Geldgeschenke und Gutscheine wollen eingelöst und Geschenke, die nicht gefallen, umgetauscht werden. Dabei ist laut IHK jedoch zu beachten, dass der Käufer im stationären Einzelhandel ...