Erfurt/Dresden (dpa) - Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) soll sich nach dem Willen der Justiz in Dresden doch noch wegen einer Demonstration gegen Neonazis im Jahr 2010 vor Gericht verantworten. Das Dresdner Amtsgericht habe die Aufhebung von Ramelows Abgeordneten-Immunität ...

Kommentare

(12) Mochitoman · 10. Dezember 2014
Der Herr will nicht zahlen, also geht es weiter . . .
(11) Mochitoman · 10. Dezember 2014
Das ist alles schon richtig so.
(10) Wannabe · 10. Dezember 2014
Warum wird sich denn nun so sehr über den Zeitpunkt aufgeregt? Wenn man ihm hätte schaden wollen wäre es vor 3 - 4 Wochen logischer gewesen... Jetzt ist er bereits gewählt und im Grunde ist der Zeitpunkt somit für ihn besser. Also wenn unsere Verschwörungstheoretiker hier der Staatsanwaltschaft oder den Richtern ein Parteibuch unterstellen wollen, dann bitte ein Linkes (auch das glaube ich nicht). Man muss nicht überall eine Verschwörung wittern...
(9) beibaers · 09. Dezember 2014
@6 die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, diese muss also vor einer Einstellung abgewartet werden, dass weiss auch ein Herr Ramelow, bzw. sein Anwalt ganz sicher. Nach 3 Jahren kommt dann also der Brief, wird eingestellt, hier gegen Zahlung. Ein Herr Ramelow, bzw. sein Anwalt, sollte auch wissen, dass es ca. 6 Monate dauert, wenn man Rechtsmittel einlegt, dort gibt es ja auch Begründungsfristen. Ich frage mich was er sich da wundert..
(8) rockabillie · 09. Dezember 2014
@5 Der Zeitpunkt ist aber trotzdem mehr als fragwürdig. Zitat: "Monatelang passierte in der Angelegenheit nichts mehr. Bis Richter Dietz zwei Tage vor der umstrittenen Wahl Ramelows zum Thüringer Ministerpräsidenten einen Brief mit der Bitte um Aufhebung der Immunität an den Erfurter Landtag schickte." Und da wird man nun logischerweise stutzig.
(7) k17595 · 09. Dezember 2014
Das hätte er einfach beenden können.
(6) Perlini · 09. Dezember 2014
@5 Danke für die Info. Über den Zeitpunkt wundert man sich trotzdem, auch wenn dieser Zeitpunkt nur zufällig ist / wäre.
(5) Chris1986 · 09. Dezember 2014
Spiegel schreibt: "Eigentlich war das Verfahren gegen den Politiker bereits am 14. April eingestellt worden. Ramelow sollte im Gegenzug einen Strafbefehl über 20 Tagessätze à 170 Euro akzeptieren. Die Kosten des Verfahrens sollten an die Staatskasse gehen, der Linke jedoch auf seinen Anwaltskosten sitzen bleiben. Dagegen hatte Ramelow Rechtsmittel eingelegt." Dass das Verfahren wieder aufgerollt wird, daran ist Ramelow selbst schuld.
(4) Perlini · 09. Dezember 2014
Und warum meint man, dass Verfahren nach einer Einstellung wieder aufnehmen zu müssen? Diese Info fehlt der (SN)-News.
(3) k251998 · 09. Dezember 2014
Ein Strafverfahren wg. einer Aktion gegen Neonazis gereicht Ramelow nur zur Ehre, einem Merkmal, dessen sich seine Vorgängerin Lieberknecht mangels Interesse an einer Abgrenzung gegen die Neonazis (man erinnere nur die unsäglichen Aktionen des thüringischen Verfassungsschutzes mit der NSU) nicht rühmen kann.
(2) guk · 09. Dezember 2014
Da stellt sich doch die Frage, welches Parteibuch der Richter/Staatsanwalt hat?
(1) galli · 09. Dezember 2014
Haben die nichts anderes zu tun? Verfahren eingestellt,kurz vor der Wahl wieder aufgenommen. Mit allen Mitteln gegen Ramelow
 
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