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6 die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, diese muss also vor einer Einstellung abgewartet werden, dass weiss auch ein Herr Ramelow, bzw. sein Anwalt ganz sicher. Nach 3 Jahren kommt dann also der Brief, wird eingestellt, hier gegen Zahlung. Ein Herr Ramelow, bzw. sein Anwalt, sollte auch wissen, dass es ca. 6 Monate dauert, wenn man Rechtsmittel einlegt, dort gibt es ja auch Begründungsfristen. Ich frage mich was er sich da wundert..