Köln (dpa) - Kein Tippscheine für Bedürftige: Das Landgericht Köln hat in einer einstweiligen Verfügung der Westdeutschen Lotterie GmbH untersagt, Hartz-IV-Empfängern die Teilnahme an öffentlichen Glücksspielen zu ermöglichen. Dazu zähle auch das Lotto-Spiel. Ein Gerichtssprecher bestätigte einen ...

Kommentare

(17) k13465 · 09. März 2011
Am Besten tragen alle Hartzer in Zukunft, gut sichtbar, einen gelben Stern.
(16) donaldus · 09. März 2011
So langsam glaube ich wirklich, wir sind im falschen Film. Wie soll das eigentlich nachprüfbar sein? Muss ich jetzt von meinem Chef ein Zettelchen mit bringen, dass ich bei ihm noch angestellt bin und mehr als HIV bekomme? Das ist doch alles nur noch Irrsinn.
(15) setto · 09. März 2011
Ich verstehe nicht, was einige sich hier aufregen: Solange einem ALG2 Empfänger das Geld ohne zusätzliche Aufwendungen ausreicht um noch einen Lottoschein zu holen ist es doch ok! Sollte er dann wirklich gewinnen können die,die dann am meisten heulen,froh sein, denn das ist ein Bedürftiger weniger, dem diese Gesellschaft keine Chance auf Arbeit einräumt! ZUm Thema: Alle Menschen sind gleich zählt für dieses Gericht absolut nicht und so etwas will Recht sprechen!?
(14) Sternensammler · 09. März 2011
Man kann wohl ewig darüber streiten was die größere Frechheit ist. ALG2 Bezieher derart einzuschränkten, oder mit ALG2 Glücksspiel zu betreiben ... an und für sich dürfte es so ein Urteil gar nicht geben, weil niemand der ALG2 bezieht überhaupt auf die Idee kommen dürfte damit Lotto spielen zu gehen ... wenn doch bekommt DIESE Person definitiv zuviel Leistung, denn das ist kein Lebenserhalt. Worüber man nicht streiten kann,ist die schwachsinnige weil nicht machbare Überprüfbarkeit der Einhaltung
(13) Die_Mama · 09. März 2011
@11: Lies dir doch die Kommentare hier durch, dann müsstest du feststellen, das Einige ihnen sogar das Menschsein absprechen. Wenn ein Hatz4ler sein Geld einteilt und dann noch etwas übrig bleibt muss es ihm möglich sein dieses Geld nach gutdünken auszugeben. Aber sicher würden Leute weie @8 und Consorten am liebsten jeden Monat eine detailierte Abrechnung sehen, ob so ein Hartz4ler nicht etwas nur zu seinem Vergnügen ausgegeben hat.
(12) Stiltskin · 09. März 2011
Diese Gerichtsentscheidung wäre nicht nötig gewesen. Wer, ohne auf der anderen Seite über zu wenig Geld zu klagen, in der Lage ist, einen bestimmten Betrag für Lotto auszugeben, soll das auch dürfen. Es ist erbärmlich, wie manch einer auf den Beziehern von Hartz IV herumtritt, aber sich nie kritisch darüber äußert, wenn Milliarden für marode Banken und Versicherungen verpulvert werden. Die wirklichen Schmarotzer in diesem Land sind, jedenfalls für mich, nicht die Bezieher von Hartz IV.
(11) medea83 · 09. März 2011
als ich das hier gerade gelesen habe, dachte ich zuerst das ist ein witz? :P hallo?!?!? soll jetzt jeder bürger bei der lottoscheinabgabe den einkommensnachweis und arbeitsvertrag einreichen oder was denken sich diese hirnlosen idioten? als freier mensch und volljähriger bundesbürger steht es mir zu, zu tun und zu lassen was ich will oder etwa nicht???!! warum verbieten die nicht gleich allen hart IV empfängern das rauchen, trinken und was weiß ich was noch? sind das menschen 2. klasse???
(10) Devil-Inside · 09. März 2011
@2: Das hatten wir schonmal. Wo das hingeführt hat, wird uns tagtäglich unter die Nase gerieben! Pfui! @8: Was ist mit denen, die einen Schulabschluss gemacht haben, und trotzdem keine Arbeit bekommen? Wo willst du die Grenze ziehen? Warum darf der nicht sein Geld ausgeben, wie er will? Wenn es nen Teil des H4 für Zigaretten zugeteilt wird, man nicht raucht, muss man dann trotzdem zigaretten rauchen? Oder darf ich das Geld anders verwenden? Das ist doch Schwachsinn!
(9) Schruppinator · 09. März 2011
@7 Wie wärs denn mal mit Arbeit um auf richtige Art und Weise dem Hartz IV zu entkommen und nicht ein Glücksspiel ^^
(8) Chris1986 · 09. März 2011
Gute Sache. H4 soll überbrücken helfen bis zur nächsten Arbeit und nicht irgendwelche Glücksspiele bezahlen, fertig. Ich weiß nicht worüber sich die Leute hier alle aufregen, in anderen Ländern könnte der Großteil der H4-Empfänger verhungern weil wer nichts leistet der auch nichts bekommt. Wenns nach mir geht sollten generell nur Leute ALG 1/2 erhalten die bereits gearbeitet haben bzw. Krank/Beh. sind und nicht die, die vom Schulabbruch in die Arbeitslosigkeit wandern...
(7) watchi · 09. März 2011
Jetzt nehmen die Richter den Hart IV lern die einzige Möglichkeit, auf richtige Art aus dem Hartz IV zu entfliehen (sollten mal ein paar 100.000 gewonnen weren!!) !! Man will die, die ganz unten sind mit aller Gewalt unten halten und versklaven und diskriminieren !! Den Richter sollte man mal schleunigst entalssen und auf Hatz IV setzen, damit er weiß worüber er urteilt !!
(6) milka · 09. März 2011
da bin ich mal gespannt wie die das durchbekommen wollen. vorschlag von mir : alle die harz4 haben bekommen nen ausweis der ständig sichtbar getragen werden muss. so ähnlich ging es doch auch im 3.reich los, da bekammen die juden ihren stern damit man sie von den anderen unterscheiden kann. ansonsten seh ich nicht wie der lottobudenbesitzer rausfinden soll wer lotto spielen darf und wer nicht. ansonsten gibt es für die androhung von 250000Euro nur kronischen geldmangel der stadt köln.
(5) k104183 · 09. März 2011
das ist das letzte... aber haltet die, die unten angekommen sind schön weiter dort wo sie sind.. was sind das überhaupt noch für richter die in unseren gerichten rumlaufen? da fehlen mir wirklich die worte das ist diskriminierend sondergleichen. wenn ein hartzIV empfänger den großen fisch macht, wird hartzIV eh gestrichen was für probleme hat der penner überhaupt?
(4) tastenkoenig · 09. März 2011
Wie soll das denn im Alltag laufen? Einkommensbescheinigung bei der Lottoscheinabgabe? • edit@2: Wie wär's mit einem Aufnäher auf der Kleidung? Vielleicht ein Stern oder so was?
(3) Novi · 09. März 2011
wer hat sich denn das wieder ausgedacht? Jeder Lottoladen schaut auf seinen Umsatz und nicht auf den Tipper, wer soll das bitte überprüfen ob man HartzIV bekommt :-))
(2) TUIT · 09. März 2011
Halte ich im Prinzip für richtig.. (edit: @1 naja, ich wäre nach wie vor für ein Markensystem und nur einen geringen Barauszahlungsbetrag) [ja, schlagt mich...]
(1) k306874 · 09. März 2011
wow jetzt gehts los,wird jetzt hartz4ler vorgeschrieben was sie mit dem geld machen dürfen,müssen alle hartz4ler überall wo sie was kaufen den bescheid vorlegen oder bekommt jeder hartz4 auf die stirn tätowiert damit jeder gleich weiss das ist einer
 
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