München (dpa) - Spam-geplagte Internetnutzer wird dieses Urteil freuen: Das Versenden von Werbe-E-Mails ist ohne vorherige Einwilligung des Empfängers auch dann unzulässig, wenn vorher bereits Kontakt über eine Internet-Seite oder per E-Mail bestand. Das entschied das Amtsgericht München. Bei einem ...

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