Potsdam (dpa) - Im Betrugsprozess gegen Brandenburgs früheren Justizminister Kurt Schelter zeichnet sich ein schnelles Ende ab. Legt der 65-Jährige ein «tragfähiges Geständnis ab» vor dem Landgericht Potsdam, kann er mit einer milden Strafe rechnen. Damit stellte die Vorsitzende Richterin der 5. ...

Kommentare

(5) Warlord2000 · 20. März 2012
@2 da gebe ich dir recht und @3 ja den wen er unter 18 Monate auf Bewehrung verurteilt wird bekommt er seine Zulassung nicht entzogen sowie auch behalt er die Pensionen usw. darum geht es mal wieder den als Ex-Minister bekommt er eine sonder Behandlung so das wie Immer wie bei Kohl,Strauß Sen und Jun, zu Gutenberg, Döring und noch so manch andere Politiker für die das Recht ausser kraft gesetzt wird. so ist mal wieder, und dan heist es immer Rechtsstadt????????
(4) Kelle · 20. März 2012
@3: Wobei in dem Alter und der gesicherten Pension die Zulassung als RA nicht so überlebensnotwendig istt.
(3) k293295 · 20. März 2012
@2: Nee, da geht's nicht um Ex-Minister oder nicht Ex-Minister, glaub ich. Da geht's eher drum, ob der Mistkerl seine Zulassung als Anwalt verliert.
(2) k404894 · 20. März 2012
der gemeine Bürger muss kräftig nachzahlen, aber der feine Herr Ex-Minister braucht natürlich ne Sonderbehandlung -.-
(1) k13465 · 20. März 2012
Und so eine Pottsau ist Jusitzminister gewesen.
 
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