Hannover (dpa) - Der Korruptionsprozess gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff könnte schon im Januar mit einer Einstellung zu Ende gehen. Die in der Anklage formulierten Vorwürfe der Vorteilsannahme im Amt seien nach der vorläufigen Bewertung der Kammer bislang nicht belegbar. Das sagte Richter ...

Kommentare

(13) naturschonen · 20. Dezember 2013
zum einen ist es in sofern zweierlei Mass, dass man einen Pflichtverteidiger nur dann bekommt, wenn ein gewisses Strafmaß zu erwarten ist, man muss sich also doch einen Anwalt leisten können und zum anderen hat man ja erreicht, was man bei Wulff erreichen wollte-ein unbequemer Bundespräsident ist seines Amtes enthoben, wer weiß denn schon, was er Mutti nicht hat zubilligen wollen?
(12) k293295 · 19. Dezember 2013
@6,7: Gegen OStA Lendeckel brauchste nur nen Verteidiger, weil nur der den Antrag auf Einstellung oder Freispruch vor Gericht stellen darf. Es gibt ja ne Menge Fachidioten, aber ich hab wenige gesehen, bei denen die Betonung auf der 2. Hälfte des Wortes liegt.
(11) k246190 · 19. Dezember 2013
vielmehr will das gericht nur sein"gesicht"wahren.erst war wulff der liebling der"blöd"und der nation.dann begann die angezettelte hetze derselben gegen ihn.die strategie"den fertig zu machen"ging auf,aber die strategie der lügen und hetze nicht.was bewegt nun das gericht der einstellung?kurz es nichts da was verwerflich währe.angeklagt und bestraft sollen die werden,die das verursacht haben.wo ist da der staatsanwalt.
(10) k17595 · 19. Dezember 2013
@4: Wenn da so wäre, müsste man sich fragen, welcher Vollhorst einen solchen Prozess angefangen hat, der den Steuerzahlern wohl 1 Million € kosten wird.
(9) FichtenMoped · 19. Dezember 2013
In diesem Prozess ist auf jeden Fall eine Menge Loyialität gegenüber dem Angklagten zu sehen. Wer kackt auch schon seinen Ex-Mann, Freund, guten Arbeitgeber, etc auch an.
(8) Stiltskin · 19. Dezember 2013
@7: Das will ich auch garnicht in Abrede stellen. In vielen Fällen wird es auch genau so ablaufen wie von Dir beschrieben. Aber oft hilft es in der Tat, vor Gericht einen auf vergesslich zu machen, um das Gericht straffrei zu verlassen. Dem Gericht sind dann eben die Hände gebunden, jemand der eigentlich Dreck am Stecken hat, lacht sich insgeheim ins Fäustchen, und muß auf Grund geltender Gesetze freigesprochen, oder eben das Verfahren eingestellt werden.
(7) Kelle · 19. Dezember 2013
@6: In dem Fall hat es aber nichts mit guten oder weniger guten Verteidigern zu tun haben. Wenn die Staatsanwaltschaft im wesentlich "Ich kann mich kaum an was erinnern"-Zeugen vorlädt, dann braucht es nichtmal nen Pflichtverteidiger. ;-)
(6) Stiltskin · 19. Dezember 2013
Wenn das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen eine Einstellung des Verfahrens vorsieht, wäre ja nichts an der möglichen Entscheidung zu bemängeln, wenn man nicht immer wieder mal den Eindruck gewinnen würde, daß möglicherweise doch mit zweierlei Maß gemessen wird. Der eine kann sich zudem einen guten Anwalt leisten, der andere ist wegen Geldmangel auf einen lustlosen Pflichtverteidiger, mit häufig daraus resultierendem Mißerfolg vor Gericht, angewiesen.
(5) pblaw · 19. Dezember 2013
Der arme Kerl - hat nichts getan, ist in der Öffentlichkeit für nichts und wieder nichts zerrissen worden und hat seinen Reputation und seinen Job verloren. So bescheuert kann man nur in Deutschland sein. Denn was ist das für ein Verbrechen, wenn mir jemand mein Hotel bezahlt? Ich habe das in beide Richtungen schon oft erlebt.
(4) k433115 · 19. Dezember 2013
War doch völlig klar, dass dieser Heini ungeschoren davon kommt! Und das alles wieder auf Kosten der Steuerzahler!
(3) Wasweissdennich · 19. Dezember 2013
@1 wenn man nichts beweisen kann gibt es einen Freispruch
(2) 2fastHunter · 19. Dezember 2013
@1: Du fällst also das Urteil selbst? Dann können wir ja die Justiz abschaffen.
(1) herkules1001 · 19. Dezember 2013
... und das wegen 700 Euro! Daß das alles nicht wirklich koscher ist mag ja sein, aber wieviel Geld müssen wir wegen solch einem Unsinn noch verschleudern. 100 h Sozialarbeit und gut ist!
 
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