Darmstadt (dts) - Das Landgericht in Darmstadt hat den Antrag von Kindermörder Magnus G. auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens abgelehnt. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft weiter erklärte, habe der Anwalt des 36-Jährigen bereits Beschwerde gegen das ...

Kommentare

(4) tastenkoenig · 25. November 2011
Vor allem kriegt man zu hören, dass man Sinn und Notwendigkeiten des Rechtsstaats nicht begriffen hat.
(3) k313121 · 25. November 2011
@1@2 kann euch da nur zustimmen! Für solche Leute kanns nur eines geben naja ich spars mir das zu schreiben sonst bekommt man hier ja wieder zu hören wie unmenschlich man doch gegenüber solchen dreckschweinen ist!
(2) Helene1234 · 25. November 2011
So ein dreister Drecksack (sorry)Reicht ja nicht,das das Schwein "Schmerzensgeld" bekommen hat,weil dem ach so armen Kerl ja Gewalt angedroht wurde,wenn er nicht sagt wo er das mißhandelte Kind versteckt hat,damit man es vllt. noch lebend findet (ein Witz so ein Urteil!),nein jetzt dreht er ja mal ganz ab :-( Den müßte mal der richtige in die Finger bekommen... @3 @4 so ist es leider!Ich wette aber,wären diese Klugscheixxer selber betroffen,oder es wär ihr Kind,sähe plötzlich alles anders aus...
(1) Lady_Clarissa · 25. November 2011
solche typen müsste man den absoluten horror ins gehirn pflanzen können, der müsste mindestens 20 stunden am Tag den Horror erleben, alle 5 stunden eine stunde pause - man ist ja humaner wie diese bestie.
 
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