In Russland sind sie in nahezu jedem Auto zu finden, auch in Deutschland steigt das Interesse an sogenannten Dashcams. Die Minikameras an der Frontscheibe des Autos nehmen während der Fahrt ununterbrochen den Straßenverkehr auf. Doch was im Ausland erlaubt ist, kann hierzulande illegal sein. Laut ...

Kommentare

(3) 2fastHunter · 14. August 2014
@2: Für diesen Fall wurde bereits im Falle Google Street View Recht gesprochen. Filmen ist also legitim, so lange andere Personen unkenntlich gemacht werden, wenn diese Einspruch erheben. Man stelle sich mal Russland ohne DashCams vor. Das Internet wäre ein weit weniger gefüllter Bereich...
(2) Photon · 14. August 2014
@1: Solange, bis nicht das Naturereignis Ansprüche erhebt :D Es geht aber darum, dass man ja zufällig filmen könnte, wie Merkel mit Steinbrück am Straßenrand knutscht. Oder eben andere Dinge.. Aber auch ich finde es lächerlich. Ich hätte auch gern so eine Dashcam.
(1) Troll · 13. August 2014
Ehrlich gesagt sehe ich das Gesetz anders (auch wenn man natürlich das Gerichtsurteil akzeptieren muß). Denn solange man nicht gezielt Personen filmt, sondern einfach so die Umgebung, ist es doch sonst auch nichts verbotenes. Und wenn man die Beweiskraft im Falle eines Unfalls nur entlastend werten darf, spricht da doch auch nichts dagegen. Und wenn man ein Video von irgend einem zufällig gefilmten Naturereignis online stellt, hat man auch niemandem geschadet.
 
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