Ravensburg (dpa) - Das Wort «bekömmlich» hat in der Werbung für Bier nichts zu suchen. Das hat das Landgericht Ravensburg entschieden und sich auf eine Verordnung der Europäischen Union berufen, die gesundheitsbezogene Angaben zu Bier in der Werbung verbietet. Das Wort «bekömmlich» suggeriere, dass ...

Kommentare

(5) k402998 · 26. August 2015
@2 Und wer Bier der Brauerei, um die es hier geht, trinkt, kann auch noch Gutes tun: <link> (Wenn sie schon leider den Prozess verloren haben, bringt die kostenlose Werbung vielleicht was.)
(4) Maustaste · 26. August 2015
Dann sollen sie eben "süffig" draufschreiben. ;)
(3) k381986 · 25. August 2015
gab es doch den Spruch "Spalt Tabletten meine Damen sind bekömmlich und gesund. Irreführend nur ihr Name, denn sie kommen in den Mund".
(2) k344391 · 25. August 2015
Hmm... "bekömmlich" und "gesund" sind für mich eigentlich zwei unterschiedliche Dinge... aber gut, ob das nun auf dem Bier drauf steht oder nicht, getrunken wirds trotzdem.
(1) seepferd · 25. August 2015
Unabhängig ob Bier nun gesund ist oder nicht und auch ohne das dazugehörige Urteil gelesen zu haben, erkenne ich darin wieder einmal juristische Winkelzüge. Wenn jemand von einer Biersorte ständig Sodbrennen, Blähungen, Kopfweh und Rülpser usw. bekommt, oder das Bier wie Pisse schmeckt und nach dem Wechsel auf eine andere Biersorte diese Symptome verschwunden sind, dann könnte man, zumindest umgangssprachlich, schon von "bekömmlich" sprechen. Umgangssprache findet aber juristisch nicht statt :(
 
Suchbegriff

Diese Woche
25.04.2024(Heute)
24.04.2024(Gestern)
23.04.2024(Di)
22.04.2024(Mo)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News