@2 Und wer Bier der Brauerei, um die es hier geht, trinkt, kann auch noch Gutes tun:
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(Wenn sie schon leider den Prozess verloren haben, bringt die kostenlose Werbung vielleicht was.)
Hmm... "bekömmlich" und "gesund" sind für mich eigentlich zwei unterschiedliche Dinge... aber gut, ob das nun auf dem Bier drauf steht oder nicht, getrunken wirds trotzdem.
Unabhängig ob Bier nun gesund ist oder nicht und auch ohne das dazugehörige Urteil gelesen zu haben, erkenne ich darin wieder einmal juristische Winkelzüge. Wenn jemand von einer Biersorte ständig Sodbrennen, Blähungen, Kopfweh und Rülpser usw. bekommt, oder das Bier wie Pisse schmeckt und nach dem Wechsel auf eine andere Biersorte diese Symptome verschwunden sind, dann könnte man, zumindest umgangssprachlich, schon von "bekömmlich" sprechen. Umgangssprache findet aber juristisch nicht statt :(