Gericht bestätigt - Keine Sportwetten bei Hartz IV
Köln (dpa) - Es bleibt dabei: Hartz-IV-Empfänger dürfen nicht an Sportwetten teilnehmen. Das Landgericht Köln hat sein umstrittenes Verbot bekräftigt. Einen Widerspruch der Westdeutschen Lotterie gegen das Verkaufsverbot lehnten die Richter ab. Zwar muss nicht jeder Kunde kontrolliert werden, Mitarbeiter der Annahmestellen sind aber verpflichtet einzuschreiten, wenn es ganz konkrete Hinweise darauf gibt, dass sich ein Kunde seine Wette eigentlich nicht leisten kann. Westlotto will gegen das Urteil nun vor das Kölner Oberlandesgericht ziehen.