Geister-Roaming: Datenverbindungen trennen und trotzdem bezahlen?
ARAG Experten über ein Phänomen bei Smartphones der vierten Generation

(lifepr) Düsseldorf, 29.05.2017 - Auch wenn die Roaming-Gebühren innerhalb der EU zum 15. Juni 2017 abgeschafft werden: Wer im Nicht-EU-Ausland mit dem Handy surft, zahlt für die Datenverbindung unter Umständen nach wie vor viel Geld. Zum Teil werden Urlauber allerdings selbst dann zur Kasse gebeten, wenn die Datenübertragung ausgeschaltet ist. ARAG Experten erläutern, was es damit auf sich hat.

Was ist Geister-Roaming?

Um Kosten zu sparen, surfen viele Reisende und Urlauber nur über kostenfreie WLAN-Verbindungen und ganz bewusst nicht übers Mobilfunknetz. Von Geister-Roaming ist immer dann die Rede, wenn die Verbraucher das Datenroaming zum Surfen im Ausland an ihrem Smartphone deaktiviert haben, aber trotzdem Datentransfer berechnet bekommen. Dass trotzdem Gebühren fürs mobile Surfen anfallen können, erscheint schwer vorstellbar, ist aber gar nicht so selten. In welchem Umfang das Phänomen auftritt, ist noch unklar. Offenbar sind bislang nur Kunden mit LTE-fähigen Smartphones (Long Term Evolution) von unterschiedlichen Herstellern betroffen. Bei LTE handelt es sich um den Mobilfunkstandard der vierten Generation, der mit bis zu 300 Megabit pro Sekunde deutlich höhere Downloadraten als ältere Standards ermöglicht. Ein Konstruktionsfehler auf Geräteebene ist ebenso denkbar wie ein fehlerhaftes Zusammenspiel zwischen Netz und Gerät. Als wahrscheinliche Ursache gilt laut ARAG Experten die Übertragung netzinterner LTE-Informationen.

Was kann man tun?

Noch ist Geister-Roaming laut Bundesnetzagentur kein Massenphänomen. Doch je stärker sich LTE-fähige Smartphones am Markt durchsetzen und der Ausbau der Netze voranschreitet, desto mehr Kunden könnten davon betroffen sein. Mobilfunk-Kunden mit solchen Smartphones können jetzt nur eins tun, um sich im Ausland vor lästigen Kostenfallen durch Geister-Roaming zu schützen: Sie müssen zusätzlich zum Datenroaming auch „mobile Daten“ in den Handy-Einstellungen deaktivieren und die LTE-Funktion ausschalten! In der Betriebsanleitung des Geräts wird in der Regel erklärt, wie die LTE-Abschaltung funktioniert. Wer nicht weiterkommt, kann sich vom Provider helfen lassen. Alternativen: Das LTE-Handy gleich ganz daheim lassen oder die SIM-Karte vor dem Einschalten im Ausland herausnehmen, um das Gerät nur fürs Surfen in kostenfreien WLAN-Netzen zu verwenden.

Und wenn Kosten für Geister-Roaming auf der Rechnung auftauchen ?

Damit die unberechtigten Kosten nicht unbemerkt bleiben, sollten Reisende die erste Mobilfunk-Rechnung nach der Heimkehr genau prüfen. Tauchen im Reisezeitraum Kosten für Datenroaming auf, obwohl die Datenübertragung deaktiviert war, reicht in der Regel eine Reklamation beim Mobilfunkanbieter. Mit dem Hinweis auf Geister-Roaming sind die Anbieter meist problemlos bereit, die Datenrechnung zu stornieren.
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 29.05.2017 · 09:16 Uhr
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